Bundesverfassungsgericht: Kein Stopp für die Vorratsdatenspeicherung!

  • Die im Dezember 2015 in Kraft getretene Änderung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, welche eine Speicherpflicht sowie eine Höchstspeicherdauer für Telekommunikationsdaten vorsieht, wird bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Datensammlung wurde abgelehnt.


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