GEMA unterliegt erneut YouTube vor Gericht

  • Im Dauerstreit zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und dem
    Videoportal YouTube war heute wieder einmal die Einschätzung eines Richters gefragt. Doch auch das Münchener Oberlandesgericht konnte keine Urheberrechtsverletzungen durch YouTube erkennen.


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