München (dpa/tmn) - Wird mit dem Handy viel im Internet gesurft, ist das dafür vorgesehene Datenvolumen schnell aufgebraucht. Doch eine automatische Erweiterung der vertraglichen Leistungen eines Mobilfunktarifs ist einem Urteil zufolge unzulässig.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen