Gestaltungsspielräume für Hersteller bei Garantieversprechen

  • Leipzig (dpa/tmn) - Bei Garantieversprechen haben Hersteller Gestaltungsspielräume. So kann sich eine Garantie zum Beispiel nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile einer Ware beziehen oder nur in einem gewissen Zeitraum gelten.


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