Viele Internet-User werden jetzt aufatmen können, da die von den Internetprovidern immer wieder angeführte "bis zu"-Klausel im Falle
einer außerordentlichen Kündigung des unzufriedenen Kunden nicht rechtskräftig ist. So hat jetzt zumindest ein weiterer Richter des Münchener Amtsgerichts entschieden.
DSL zu langsam: Verträge trotz "bis zu"-Klausel jederzeit außerordentlich kündbar
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Sehr gut, das lässt hoffen.